Waldbrände am Urlaubsort

Regenwolken und Wasser,  das wünschen sich derzeit viele.  Die Wasserstände in Seen und Flüssen sinken, die Felder sind ausgetrocknet.  Und  in weiten Teilen Europas toben verheerende Waldbrände.  Auch Urlauber können während ihres Aufenthalts von den Bränden überrascht werden.

Verbraucher-Rechte

„Wenn das Reiseziel von Waldbränden, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen heimgesucht wird, können Verbraucher bei einer Pauschalreise je nach Lage vor Ort vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen”, erklärt Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „In jedem Fall sollte vorab der Reiseveranstalter kontaktiert werden, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.” Was Reisende über ihre Stornierungsrechte wissen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengefasst:

Rücktritt von einer Pauschalreise

Haben Reisende eine Pauschalreise gebucht, können sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zähle politische Unruhen oder der Ausbruch  einer gefährlichen Krankheit und Naturkatastrophen.

Abbruch der Pauschalreise

Geraten Reisende während ihres Aufenthalts vor Ort in eine Krisensituation und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, können sie den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Für die genutzten Reiseleistungen behält der Veranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Die eventuellen Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen dabei zulasten des Reiseveranstalters.

Wann wird’s mal endlich wieder richtig regnen?

Fortsetzung der Pauschalreise

Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann uner Umständen den Reisepreis mindern.  Etwa dann, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder  ganz ausfallen. Wichtig ist,  dem Reiseveranstalter die außergewöhnlichen Umstände „nachweislich und unverzüglich als Reisemangel“ anzuzeigen.

Was ist mit Rundreisen?

Auch eine als Pauschalreise gebuchte Rundreise kann im Einzelfall kostenlos storniert werden, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durchgeführt beziehungsweise entscheidende Reiseziele nicht angefahren werden können. Fällt nur ein kleiner Teil des Programms aus, ist dies höchstens ein Reisemangel, für den Reisende den Reisepreis mindern können.

Und  individuellen Buchungen?

Wer Reiseleistungen wie Flug oder Unterkunft einzeln gebucht hat, ist nicht zahlungspflichtig, wenn sich die Buchung nach deutschem Recht richtet und die Leistungen nicht erbracht werden können. Solange eine individuell gebuchte Unterkunft jedoch zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt rechnen, wenn sie von der Reise zurücktreten möchten. Bei Unterkünften, die direkt im Ausland gebucht wurden, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Wird ein Flug annulliert, haben Fluggäste nach europäischem Recht die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt.

Nützt die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nützt bei derartigen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nichts, da ein solches Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart ist und sie daher in der Regel nicht einspringt.

Hilfe und Link

Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen Musterbriefe zur Kündigung einer Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vor und nach Reiseantritt zur Verfügung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10380

Es gibt bisher keine Kommentare.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert