Hilfe bei Flugärger

Das Thema Flugärger beschäftigt derzeit Reisebüros, Veranstalter, Airlines, Anwälte und auch die Verbraucherzentralen.  Denn der Sommer war an den meisten deutschen Flughäfen ziemlich chaotisch. Flüge waren verspätet oder wurden gleich ganz abgesagt. Und oft kam das Gepäck nicht mit.

Dauerwarteschleifen bei den Airlines

Wer sich beschweren wollte, scheiterte häufig an der Kontaktaufnahme zur Fluggesellschaft. „Die Probleme reichen von Dauerwarteschleifen in der Telefonhotline bis zu eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Die E-Mail-Adresse fehlt

Beispielsweise hätten Fluggäste auf der Webseite der Lufthansa-Tochter Brussels Airlines vergeblich nach einer E-Mail-Adresse des Unternehmens gesucht. Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Düsseldorf nun eine einstweilige Verfügung gegen die Airline erlassen. Denn die gesetzlichen Vorgaben seien eindeutig. „Fluggesellschaften müssen eine schnelle elektronische Kommunikation ermöglichen und dafür die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten auf ihrer Webseite bereitstellen“, so Schuldzinski. „Dazu gehört verpflichtend auch die Angabe einer E-Mail-Adresse, die leicht aufzufinden ist.“

Ärgernis Kontaktformular

Die Verbraucherzentrale NRW ist bereits gegen mehrere Fluggesellschaften vorgegangen, die bei der Kontaktaufnahme und damit der Anmeldung von Ansprüchen Probleme machen. Gegen die deutsche Fluggesellschaft Condor und die spanische Airline Iberia laufen derzeit Verfahren vor Gericht, weil sie zur Anmeldung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung ausschließlich auf ihr Kontaktformular verwiesen haben. Dabei müssten Fluggesellschaften laut Schuldzinski „die Ansprüche der Reisenden bearbeiten, egal ob sie diese per Post, per Mail oder über ein Kontaktformular einreichen“.

Warten auf die Rückerstattung

Wurde ein Flug annulliert und die Fluggäste wählten die vollständige Rückerstattung der Ticketkosten, haben Airlines dafür nach der Fluggastrechteverordnung sieben Tage Zeit. Die Erfahrung der Verbraucherzentrale NRW zeige jedoch, dass die Wartezeit oft viel länger dauert. Da ist Flugärger programmiert.

Kritik an der Vorkasse

Durch die zunehmende Zahl an Erstattungsansprüchen werde die Zahlung per Vorkasse bei Flugreisen immer mehr zum Problem. Allein in Köln und Düsseldorf fielen diesen Sommer innerhalb von zwei Monaten 1.900 Flüge aus. „Dass Reisende den gesamten Flugpreis im Voraus zahlen müssen, den Airlines damit einen zinslosen Kredit gewähren und sogar das Insolvenzrisiko tragen, ist völlig unangemessen“, kritisiert Schuldzinski und fordert die Abschaffung dieses Vorkasse-Prinzips für Flugreisen.

Flugärger-App

Damit Betroffene möglichst schnell ihr Geld zurückerhalten, hat die Verbraucherzentrale NRW eine App entwickelt, mit der mögliche Ansprüche bequem und kostenlos berechnet werden können. Die Flugärger-App erzeuge ein an die Airline adressiertes Anschreiben mit den möglichen Forderungen auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung, das nur noch per E-Mail oder Post abgeschickt werden müsse, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale.
Mehr Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger

Es gibt bisher keine Kommentare.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert