Insolvenz: Cook-Kunden brauchen Geduld

Bild: privat

Die größte Pleite in der Tourismusgeschichte könnte für viele Mitarbeiter noch glimpflich ausgehen. Klar ist inzwischen, dass der insolvente deutsche Reisekonzern Thomas Cook in Einzelteilen verkauft wird. Eine Wiederauferstehung der Traditionsmarke Neckermann scheint damit endgültig vom Tisch. Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof übernimmt 106 der 126 Thomas-Cook-Reisebüros, und der türkische Reiseveranstalter Anex Tour übernimmt den Türkeispezialisten Öger Tours und den Best Deal Anbieter Bucher Reisen. Was bedeutet das aber für die bisherigen Thomas-Cook-Kunden? Ich habe  mit dem Kemptener Reiserechtler Prof. Ernst Führich über die Folgen der Insolvenz gesprochen. In der Neuauflage von 2019 seines Klassikers „Reiserecht“ hat er sich bereits mit diesen Problemen beschäftigt.

Hat denn die Übernahme von Thomas Cook Reisebüros Auswirkungen auf bestehende Kundenbuchungen?
Führich. Nein. Diese Reisebüros sind reine Reisevermittler. Sie verkaufen nur die Produkte von Thomas Cook wie Baustein- oder Pauschalreisen. Vertragspartner im Sinn des Reiserechts ist immer der jeweilige Veranstalter, aber nicht das Reisebüro. Der Vertragspartner garantiert die Durchführung der Reise, an ihn hat der Kunde den Reisepreis zu zahlen. Das Reisebüro leitet die Zahlungen als Vermittler nur weiter.

Das Geld für die Übernahme fließt ja wohl in die Insolvenzmasse von Thomas Cook ebenso wie die Einnahmen für den Verkauf von Bucher und Öger, die möglichen Gelder für die Übernahme von Thomas-Cook-Exklusivitäten durch die Wettbewerber und die zwölf Millionen, die der chinesische Mischkonzern Fosun für die Markenrechte bezahlt hat. Kommt denn ein Teil dieser Gelder auch den Kunden zugute?
Führich. In erster Linie hat der Kunde als Ansprechpartner für etwaige Rückforderungen die Zurich Versicherung als Kundengeldabsicherer, der für die Abwicklung die Kaera AG beauftragt hat. Die Versicherung ist zuständig, und nicht der Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse. Wenn aber der Kunde auf einem Teil seiner Forderungen sitzen bleibt, hat er einen Anspruch gegen die Insolvenzmasse seines Thomas-Cook-Reiseveranstalters. Und dort ist der Kunde nur normaler Insolvenzgläubiger, ohne die Vorrechte z.B. eines Arbeitnehmers. In der Regel bekommt er nichts. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Ansprüche nichts wert sind und nur im Gesetz stehen.

Und wie sieht das mit Bucher und Öger aus, die ja seit gestern einen neuen Besitzer haben?
Führich. Die türkische Gruppe Anex übernimmt – wie ich weiß – nur die Mitarbeiter und das Reisegeschäft in der Zukunft. Dass die neuen Besitzer die Reiseverträge der alten Kunden übernehmen, die auf ihren Buchungen sitzen geblieben sind, ist unwahrscheinlich. Betroffene Kunden sollten sich an Bucher oder Öger bzw. an ihr Reisebüro wenden und Auskunft verlangen.

Nun hat eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei im Namen einer Reisenden beim Landgericht Berlin Klage wegen Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Kann das etwas für die Kunden bringen?
Führich. Das ist reine Publicity der Anwälte. Eine Staatshaftung greift erst, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, also eine Direktklage gegen Zurich. Bei einer Klage gegen Deutschland kommt wohl auch nichts raus, weil die neue Pauschalreiserichtlinie ausdrücklich eine Haftungsbegrenzung der Erstattung von Kundengeldern bei der gleichzeitigen Pleite mehrerer der größten Veranstalter zulässt. Sonst würde der Sicherungsschein für den Kunden zu teuer.

Was also können die Kunden jetzt noch tun?
Führich. Am besten abwarten, bis Zurich offenlegt, welche Quote ausbezahlt wird. Und dann warten wir auf den Verbraucherschutzverband in Berlin.  Eine Feststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes wäre zulässig, ob sie erfolgreich ist, müssen Gerichte entscheiden.
Infos im Internet: www.reiserecht-fuehrich.de/
 www.verbraucherzentrale.de/reise-mobilitaet/thomas-cook-was-sollten-reisende-jetzt-tun-40192

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