Info zu Zug-Fundsachen

Aufbewahrung und Versteigerung: 
Die Fundstücke aus den Zügen werden am Fundort sieben Tage und an 50 Fundstellen zwei Wochen lang aufbewahrt, ehe sie weiter nach Wuppertal reisen. Die persönliche Abholung vor Ort ist kostenlos. Die Zusendung kostet 20 Euro, von der zentralen Fundstelle in Wuppertal 35 Euro. Hier lagern die Fundstücke 70 Tage. Nach Ablauf der Frist werden sie entweder geschreddert wie Schlüssel und Dokumente oder für die Versteigerung vorbereitet, also anonymisiert. Die Versteigerungen am Wuppertaler Hauptbahnhof finden jeden Donnerstag zwischen 15 und 18 Uhr statt. Weitere Versteigerungen gibt es regelmäßig in Düsseldorf, Schwerin, Freilassing oder Nürnberg. Sperrige Fundstücke wie Fahrräder werden auch an bestimmten Stationen versteigert. Die nächsten Fahrradversteigerungen:   Bahnhof Düsseldorf Hbf, Empfangshalle (neben DB Information), 11.Juni, 12 Uhr, Bahnhof München Hbf, Starnbergerflügelbahnhof/Empfangshalle
11. Juli, 10 Uhr, Bahnhof Augsburg Hbf, Am Gleis 1 Süd, vor der Fundstelle, 12. August, 13 Uhr. Mehr Infos unter http://www.fundservice.bahn.de

Tipps für Verlierer:
Wer etwas liegengelassen hat, sollte den Verlust direkt im Bahnhof oder beim Zugbegleiter melden oder sich an die DB Information wenden. Wichtig ist, dass eine Verlustmeldung schriftlich per Fax oder Brief gestellt wird oder auf der Fundsachensachenplattform Verloren&Gefunden.   Möglich ist auch eine Mitteilung bei der Fundservice-Hotline 0900 1990599. Eine mündliche Meldung beim Schaffner reicht nicht aus. Dabei sollten die verlorenen Gegenstände mit wenigen charakteristischen Merkmalen beschrieben werden. Wer Anschrift und Telefonnummer ins geschlossene Gepäck legt, sorgt dafür, dass die Verlustmeldung einfacher zu finden ist.

Tipps für Finder:
Finder haben laut Gesetz Anspruch auf einen Finderlohn. Allerdings muss die Fundsache mindestens 50 Euro wert sein. Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5 Prozent bei einem Wert bis 500 Euro und 1,5 Prozent bei höheren Werten.
Die Bahn fordert Namen und Adresse des Finders ein, um ihm nach erfolgreicher Suche den Namen des Eigentümers mitteilen zu können, damit er seine Ansprüche geltend machen kann.

 

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