Das Corona Virus und seine Folgen

Der Tourismus stagniert. Weltweit fehlen Buchungen in den Reisebüros und in den Hotels, Flugzeuge bleiben am Boden, Kreuzfahrtschiffe im Hafen  . Die Situation ändert sich beinahe stündlich. In Europa steht das Leben fast still.  In den meisten Ländern wurden Schulen, Kindergärten und Universitäten geschlossen,  oft auch Restaurants und Bars, in Risikogebieten öffnen nur noch Lebensmittelläden.  Wer sich gründlich informieren möchte:  Der NDR Info Podcast liefert mit dem „Coronavirus update“ Aufklärung aus erster Hand von  Prof. Dr. Christian Drosten (Leiter der Virologie an der Berliner Charité). Über Risikogebiete und mehr informiert  das Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Dunkle Wolken am Reisehimmel – nicht nur in Asien.

So sieht die Sachlage am 14. März aus:

Einreisen Das Auswärtige Amt informiert aktuell über die sich ständig ändernde Entwicklung auf seiner website  www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Hier die einige der wichtigsten Entwicklungen:
Belgien Das Land  schottet sich ab. Auch die etwa 32 000 Mitarbeiter der EU-Kommission von zu Hause aus arbeiten.
Bhutan Mindestens zwei Wochen lang dürfen keine Touristen mehr in das Land einreisen.
Dänemark hat seine Grenzen geschlossen und führt damit Kontrollen durch Polizei und Militär ein.  Nur wer einen konkreten Grund für eine Einreise hat, kommt durch. Die Maßnahmen gelten bis 13. April.
Frankreich Elsass und Lothringen wurden zum Corona-Risikogebiet erklärt.
Indien Alle vor dem 11. März erteilten Visa  verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit, teilt das indische Bureau of Immigration auf seiner Website mit. Reisende, die sich bereits in Indien aufhalten, sind von dieser Entscheidung nicht betroffen. Ihre Visa bleiben gültig. Die Einreisesperre gilt vorerst bis 15. April
Israel Das Innenministerium hat wegen der Corona Krise die Einreisebeschränkungen verschärft. Vom 6. März an werden Deutsche, Österreicher und Schweizer praktisch nicht mehr ins Land gelassen. Wer schon in Israel ist, darf bleiben und seine Reise zu Ende führen.

Auch am See Genezareth werden in den nächsten Wochen keine Touristen wandern.


Italien In dem vom Corona Virus am meisten betroffenen Land sind inzwischen auch Bars und Restaurants sowie fast alle Geschäfte geschlossen. Nur Lebensmittelläden und Apotheken seien weiter geöffnet, so Premierminister Giuseppe Conte. Das ganze Land gilt als Sperrzone.  Nach offizieller Statistik haben sich bisher  mehr als 12 400 Menschen mit dem Virus infiziert, mehr als 820 sind gestorben.
Jamaika  Auch für Deutsche gilt mittlerweile  ab 12. März ein Einreisestopp. Die Karibikinsel reagiert damit  auf den ersten bestätigten Covid-19-Fall im Land, der bei einer Jamaikanerin nachgewiesen wurde, die am 4. März aus  Großbritannien zurückgekehrt war.
Malta   Ab  13. März  unterliegen  Reisende aller Herkunftsländer, die nach Malta einreisen, einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Reisende, die in Malta ankommen und weniger als 14 Tage bleiben, können mit ihrem Rückflugticket zurückreisen, sofern sie während der Quarantäne in Malta keine Symptome entwickeln. Flüge aus Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Spanien wurden ausgesetzt.
Nepal Die Tourismuskampagne wurde gestoppt. Bis Ende März stellt das Land jegliche Werbemaßnahmen ein, die Touristen anlocken sollten.  Touristen  erhalten nun auch keine Visa bei der Einreise mehr, wie es geplant war.

Der Blick auf den Himalaja und den Everest bleibt Touristen vorerst verschlossen.

Norwegen Die norwegische Regierung hat am 12. März  weitreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. Danach müssen alle aus nicht-nordischen Ländern nach Norwegen Reisenden ohne Wohnsitz in Norwegen damit rechnen, umgehend zurückreisen zu müssen oder zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden.
Österreich   schottet sich immer mehr ab, die Grenzen in Richtung Italien sind dicht.  Der Flug- und Personenzugverkehr zwischen Österreich und Italien wurden komplett eingestellt.  Die Einreise aus Deutschland  ist nur noch mit ärztlichem Attest möglich, das nicht älter als vier Tage ist. Ohne Gesundheitsnachweis müssen sich Einreisende schriftlich verpflichten, sich in eine vierzehntägige „Heimquarantäne“ zu begeben. Die unverzügliche Durchreise nach Deutschland ist zwar weiterhin möglich.  Allerdings werden Pässe  kontrolliert und fotografiert, um den Reiseverlauf nachvollziehen zu können. Die meisten Maßnahmen gelten vorläufig bis 3. April. Im Land selbst stehen das Paznauntal mit Ischgl, Kappl, See und Galtür sowie St. Anton am Arlberg unter Quarantäne.
Polen schließt seine Grenzen für  Ausländer.
Schweiz Grenzkontrollen sollen die Einreise Infizierter verhindern. Innerhalb des Landes kommt das öffentliche Leben weitgehend zum Stillstand.
Spanien Die Hauptstadt Madrid wurde zum Risikogebiet erklärt.  Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden.
Thailand Für alle Besucher aus Drittländern wurden Überwachungs- und teilweise Quarantänemaßnahmen vorgeschrieben. Deutsche werden bei der Einreise umfassend kontrolliert und müssen sich mit einer lückenlosen Kontrolle ihrer Bewegungen in Thailand einverstanden erklären, heißt es im Reisehinweis des Auswärtigen Amts.
Tschechien Deutsche dürfen ab sofort nicht mehr einreisen. Das Land hat für 30 Tage den Notstand erklärt.
Türkei Die Flugverbindungen aus und nach Deutschland, Österreich und weiteren europäischen Ländern werden ab 14. März bis einschließlich 17. April komplett eingestellt.
USA Wegen der Ausbreitung des Coronavirus schließen die USA ihre Grenzen für Ausländer aus Europa. „Wir werden alle Reisen von Europa in die USA für die nächsten 30 Tage aussetzen“, sagte Trump im Weißen Haus. Ausgenommen seien Reisende aus Großbritannien.
Vietnam Bürger aus dem Schengenraum und Großbritannien dürfen nicht mehr einreisen.
Zypern Wer von Deutschland nach Zypern reist, muss damit rechnen, dass er wegen des Coronavirus 14 Tage in Quarantäne verbringen muss.  Bisher wurden auf der Insel drei Infektionen nachgewiesen.

Auch im Machairas Kloster auf Zypern bleiben die Touristen aus.

Recht.  Bei einem behördlichen Einreiseverbot wegen der Corona-Pandemie, auch wenn dies mit einem Quarantänegebot verbunden ist, liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, erklärt der Kemptener Reiserechtsexperte Ernst Führich auf seiner Facebook-Seite. Es handele sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Pauschalreiserechts und der EU-Fluggastrechteverordnung. Sowohl eine Pauschalreise als auch ein einzelner Flug oder eine einzeln gebuchte Unterkunft ließen sich daher kostenfrei stornieren oder durch den Anbieter absagen. Bei einer Pauschalreise seien Zahlungen auf den Reisepreis binnen 14 Tagen zurückzuzahlen: https://reiserechtfuehrich.com/

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Deutschland Der für den 10. bis 12. Mai  in Rostock geplante Germany Travel Mart (GTM) der DZT fällt  dem Corona Virus zum Opfer.

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Kreuzfahrt  Das Auswärtige Amt will einen Hinweis veröffentlichen, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantänerisiko besteht.
Indien weist ab sofort alle Kreuzfahrtschiffe ab und begründet die Entscheidung damit, dass die  Megaliner  „eine Brutstätte des Coronavirus“ seien.
Aus Angst vor dem Coronavirus lassen die Vereinigten Arabischen Emirate keine Kreuzfahrtschiffe mehr in ihre Hoheitsgewässer.
Die Seychellen haben ihre Häfen für Kreuzfahrtschiffe geschlossen.
Ab 13. März 24 Uhr verwehrt Spanien für vorläufig 14 Tage allen Kreuzfahrtschiffen die Einreise.
Das Kreuzfahrtportal Ehoi ordnet vom 16. März an Kurzarbeit für  für 170 der 400 Mitarbeiter an. E-Hoi wolle frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Kündigungen zu vermeiden, heißt es.
Auch Flusskreuzfahrten sind jetzt betroffen:  Auf dem Viking-Schiff  Bassac Pandaw, das den Mekong befährt,  wurden zwei britische Urlauber positiv auf das Coronavirus getestet und ins Krankenhaus gebracht. Die anderen 59 Passagiere und Besatzungsmitglieder des Schiffs stehen für die kommenden 14 Tage in einem Hotel in Kambodscha unter Quarantäne.
Mit der „Costa Victoria“ muss ein weiteres Kreuzfahrtschiff wegen des Corona Virus seinen Kurs ändern und auf Druck der Malediven sogar in Indien italienische Passagiere ausschiffen. Jetzt hat Costa Crociere die nächste Kreuzfahrt gecancelt und schickt die Victoria nach Dubai.
Die „Aida Diva“ hat in der Karibik Probleme auf ihrer Route. Das Kreuzfahrtschiff durfte wegen Corona Samaná in der Dominikanischen Republik nicht anlaufen. An Bord soll ein Passagier erkrankt sein.
MSC setzt weltweit alle Abfahrten bis zum 30. April aus. Betroffene Gäste erhalten eine Gutschrift. MSC ist eine der letzten großen Reedereien, die sich für eine Einstellung des Schiffsbetriebs entschieden haben.  Den betroffenen Gästen  bietet MSC die Möglichkeit einer vollen Gutschrift über den Betrag der stornierten Kreuzfahrt. Zusätzlich erhalten die Gäste ein Bordguthaben. Die Gutschrift gilt für eine zukünftige Kreuzfahrt ihrer Wahl bis Ende 2021. Erste Abfahrten sollen direkt am 30. April wiederaufgenommen werden.
Als erste Reederei folgt Costa Kreuzfahrten dem Beispiel vieler Reiseveranstalter und bietet wegen der Corona Krise kostenfreie Stornierungen an. Die neue Stornoregelung von Costa für deutsche Kunden gilt ab  5. März bis 30. April für alle Neubuchungen.  Sie können unabhängig von der Preisklasse bis einen Tag vor der Abreise rückgängig gemacht werden.

Kreuzfahrtanbieter haben Probleme in Corona-Zeiten.

Bei Royal Caribbean können  Passagiere kann ihre Kreuzfahrt bis 48 Stunden vor Abreise stornieren. Das gilt sowohl für neue als auch für bestehende Buchungen mit einem Abfahrtsdatum bis einschließlich 31. Juli. Allerdings gibt es dann kein Geld zurück, sondern eine Gutschrift über den vollen Preis, die dieses oder nächstes Jahr eingelöst werden kann. Die „Cruise with Confidence“-Richtlinie gilt auch für Celebrity Cruises und Azamara Silversea Cruises schließt sich der Aktion „Cruise with Confidence“  an und gewährt ebenfalls bis zwei Tage für dem Ablegen die Möglichkeit, kostenlose zu stornieren.
Bei Norwegian Cruise Line  können Passagiere bis 48 Stunden vor Abfahrt umbuchen -zunächst begrenzt bis Ende September. Die Gutschrift kann dann bis Ende 2022 eingelöst werden.
Princess Cruises  will freiwillig und vorübergehend den weltweiten Betrieb seiner 18 Kreuzfahrtschiffe für 60 Tage unterbrechen. Betroffen sind alle Reisen zwischen dem 12. März bis einschließlich 10. Mai. Passagiere, die von der Unterbrechung des Schiffsbetriebes betroffen sind, erhalten ein Kreuzfahrtguthaben in Höhe des von ihnen für ihre stornierte Kreuzfahrt gezahlten Preises. Darüber hinaus wird ihnen ein Bonusbetrag auf dem Bordkonto gutgeschrieben. Alternativ besteht die Möglichkeit, über die Princess-Website die Rückerstattung des Reisepreises zu beantragen.
Oceania Cruises gewährt  Stornierung bis zwei Tage von dem Start – für Neubuchungen bis Ende April und Abreisen bis Ende September.
Holland America Line bietet für alle Neubuchungen im März und April mit Abreise  bis zum 15. Oktober an, die Kreuzfahrten  bis 30 Tage vor Beginn zu stornieren und die dafür anfallenden Gebühren für eine spätere Kreuzfahrt gutschreiben zu lassen. Das Guthaben ist 90 Tage lang gültig.
Carnival Cruise Line schreibt für Kreuzfahrten mit Abreise bis Ende Mai die nicht erstattungsfähigen Stornogebühren gut. Dazu müssen die Törns mit Abfahrt bis Ende März spätestens drei Tage vorher storniert werden, die mit Abreise danach bis zum 31. März. Wer trotzdem fährt, dem winkt ein Bordguthaben zwischen 100 und 200 US-Dollar.
TUI Cruises  hat wegen des Coronavirus sieben Reisen abgesagt.  Von den Absagen betroffen sind Reisen zu den Kanaren, Azoren und über Dubai, weil Häfen auf diesen Routen den Kreuzfahrtbetrieb eingestellt haben.
AIDA hat alle Fahrten bis Anfang April wegen des Corona Virus abgesagt. 

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Veranstalter TUI kündigt zusätzliche Sparmaßnahmen an.  Der Konzern arbeite weiter „intensiv an verschiedenen Kostenreduzierungsmaßnahmen“ heißt es. Zuvor war der Börsenkurs wegen Corona eingebrochen – von 12,28 Euro auf unter sieben Euro.

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Freizeitparks  Disney macht seine Parks in Kalifornien, Florida und bei Paris vorläufig bis Ende März dicht.  Die Freizeitparks in Shanghai, Hongkong und Tokio sind schon seit mehreren Wochen geschlossen.
Das Ravensburger Spieleland verschiebt den Start in die neue Saison auf voraussichtlich 1. Mai.
LEGOLAND Deutschland  im bayerischen Günzburg bleibt voraussichtlich bis zum 19. April  geschlossen.

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Luftfahrt Das Coronavirus bringt der internationalen Luftfahrt in diesem Jahr möglicherweise fast 20 Prozent weniger Umsatz. Der Branchenverband IATA hat seine negativen Prognosen jetzt deutlich verschärft. Die Fluggesellschaften könnten in diesem Jahr im Passagiergeschäft zwischen 63 und 113 Milliarden Dollar ( bis zu 101 Milliarden Euro) an Umsatz verlieren.
Neben den Airlines haben auch globale Flughafenbetreiber an den Börsen heftig an Wert verloren.
Lufthansa  fliegt derzeit laut CEO Carsten Spohr auf dem Niveau von 1955.  Aus kommerzieller Sicht ergebe Fliegen derzeit keinen Sinn, sagte der Manager bei der Bilanz-Pressekonferenz. 95 Prozent der Flugkapazität der Airline sind derzeit still gelegt. Da erste Staaten wie Italien und auch die USA beginnen, ihren Fluggesellschaften finanziell unter die Arme greifen, geht Spohr davon aus, dass sich die Strukturen in der Branchen gravierend verändern werden.
Ab sofort und bis zum 31. März   verzichten die Lufthansa Group Airlines  ( Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti)  weltweit auf  Umbuchungsgebühren und bieten eine einmalige Umbuchung bei allen neu gebuchten Flügen an – unabhängig vom Buchungstarif. Dies gilt für alle neu erworbenen Tickets.
Passagiere können diese  nun einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen. Die Kulanzregelung für bestehende Buchungen gilt weltweit für alle bis zum 5. März gebuchten Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April 2020.
Air France und KLM   gewähren für alle Tickets mit Abflug bis 31. Mai 2020, die bis zum 31. März  ausgestellt werden beziehungsweise bereits ausgestellt wurden, eine kostenfreie Umbuchungsoption. Die Umbuchung und Ausstellung von neuen Tickets müssen vor dem 31. Mai  erfolgen.
Der britische Regionalflieger Flybe ist pleite und stellt seinen Betrieb ein. Flybe hatte bereits in der Vergangenheit finanzielle Probleme und wurde jetzt wohl Opfer der Corona-Krise.
Qatar Airways bietet mehr Flexibilität. Kunden, die Flüge bis zum 30. Juni gebucht haben oder buchen werden,  können  ihre Reisepläne kostenlos  ändern, indem sie das Datum ihrer Buchung anpassen oder ihr Ticket gegen einen Reisegutschein mit einem Jahr Gültigkeit umtauschen. Beide Änderungen sind bis zu drei Tage vor Abflug möglich.
Auch Emirates führt eine neue Umbuchungsrichtlinie für alle gebuchten Flugtickets ein, die am oder ab dem 5. März  und bis zum 31. März ausgestellt werden. Damit ermöglicht die Fluggesellschaft ihren Kunden, die Reisedaten ohne zusätzliche Umbuchungsgebühren zu ändern.

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Wintersport Dolomiti Superski hat am 10. März frühzeitig die Wintersaison beendet . „Es tut uns unendlich leid, diese Entscheidung treffen zu müssen, die eine absolute Ausnahme ist,“ sagte Dr. Sandro Lazzari, Präsident von Dolomiti Superski zu der Entscheidung. „Wir sind aber der Meinung, dass es ein grundlegender Schritt sei, um nach Möglichkeit, auch in unserem Gebiet mit hoher touristischer Dichte, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Frühzeitiges Aus für Winterfreuden mit Dolomiti Superski

Auch das Salzburger Land beendet die Wintersaison frühzeitig.  Am Wochenende (15. März) ist Schluss.  Ähnlich reagieren auch Tirol und Vorarlberg auf die Ausbreitung von Corona.  Auch die Hotels in den Skigebieten machen dicht.
Die Skigebiete im Allgäu schließen ebenfalls an diesem Wochenende.  In der Schweiz haben heute die letzten Skigebiete geschlossen.

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Recht Wegen der befürchteten Corona Pandemie stellt sich die reiserechtliche Frage, ob gebuchte Hotelaufenthalte durch Gäste storniert werden können und inwieweit Stornokosten bezahlt werden müssen.  Prof. Ernst Führich, einer der profiliertesten Reiserechtler sagt dazu:
„Storniert der Hotelgast seinen mit der Buchung geschlossenen Beherbergungsvertrag, weil er erkrankt ist oder Angst vor einer Ansteckung durch den Corona-Virus hat, so bedeutet dies nicht, dass der Zahlungsanspruch des Hotels entfällt. Der Gast trägt als Tourist oder Geschäftsreisender grundsätzlich das  „Verwendungsrisiko“ seiner gebuchten Unterkunft. Die Zahlungspflicht besteht damit bei jeglicher unverschuldeter persönlicher Verhinderung. Eine Erkrankung oder Angst zählen zu seinem persönlichen Risikobereich. Das Hotel hat dann weiterhin Anspruch auf die vereinbarten Übernachtungskosten, wobei jedoch ersparte Aufwendungen abzuziehen sind.
Die Absage einer Großveranstaltung wie einer Messe berechtigt den Gast grundsätzlich nicht zur kostenfreien Stornierung seiner Hotelbuchung. Das Stattfinden einer Messe gehört daher auch zum persönlichen Risikobereich des Gastes und nicht zum Risiko des Hoteliers. Das haben Gericht mehrmals so entschieden (OLG Frankfurt a.M. MDR 1981, 231).
Wird das Zielgebiet oder das Beherbergungsunternehmen behördlich unter Quarantäne gestellt oder ist dieses nicht mehr zugänglich, so handelt es sich um einen Fall eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandes (früher höhere Gewalt genannt). Diese objektive Nichtbenutzbarkeit der Unterkunft führt dazu, dass der Hotelier von seiner Leistungspflicht und der Gast von seiner Zahlungspflicht frei wird.“
Quelle: https://reiserechtfuehrich.com/2020/03/03/hotelstornierung-wegen-des-corona-virus/

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