Südfrankreich und Spanien werden derzeit von verheerenden Waldbränden heimgesucht. Reisende werden während ihres Urlaubs von den Bränden überrascht und müssen teilweise evakuiert werden. Viele fragen sich, ob sie ihre geplante Reise in betroffene Regionen überhaupt antreten können. „Bei akuter Gefahr für Leib und Leben durch Waldbrände am Urlaubsort können Pauschalreisende in der Regel ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen“, so die Verbraucherzentrale NRW. „In jedem Fall sollte zuerst der Reiseveranstalter kontaktiert werden, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.”
Das sollten Reisende wissen:
Rücktritt von einer Pauschalreise
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände liegen bei Ereignissen vor, die weder Reisende noch Reiseveranstalter durch Vorkehrungen kontrollieren oder vermeiden können. Waldbrände gehören dazu, ebenso Überflutungen oder Erdbeben. Außergewöhnliche Wetterlagen wie extreme Hitze zählen hingegen nicht dazu.
Abbruch der Pauschalreise
Geraten Reisende während ihres Aufenthalts vor Ort in eine Krisensituation und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, können sie den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Für die bereits genutzten Reiseleistungen müssen Betroffene den vereinbarten Reisepreis zahlen. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Die eventuellen Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen zulasten des Reiseveranstalters.
Fortsetzung der Reise
Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern. Dies ist vom Einzelfall abhängig und etwa dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen. Wichtig: Die Betroffenen müssen dem Reiseveranstalter die außergewöhnlichen Umstände nachweislich und unverzüglich als Reisemangel anzeigen. Auf jeden Fall sollte man sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und die aktuelle Lage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten besprechen.
Rundreisen
Auch eine als Pauschalreise gebuchte Rundreise kann im Einzelfall kostenlos storniert werden, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durchgeführt beziehungsweise entscheidende Reiseziele nicht angefahren werden können. Fällt nur ein kleiner Teil des Programms aus, ist dies jedoch lediglich ein Reisemangel, für den Reisende den Reisepreis mindern können. Auch hier gilt: Die Betroffenen müssen dem Reiseveranstalter die außergewöhnlichen Umstände nachweislich und unverzüglich als Reisemangel anzeigen.
Gebuchte Einzelleistungen
Wer Reiseleistungen wie Flug oder Unterkunft einzeln gebucht hat, muss unter Umständen nicht zahlen, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Solange eine individuell gebuchte Unterkunft jedoch zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt bis zu 100 Prozent des Reisepreises rechnen, wenn sie die Reise nicht antreten möchten. Bei Unterkünften, die direkt bei den Eignern im Ausland gebucht wurden, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Wird ein Flug wegen eines Waldbrandes annulliert, haben Fluggäste die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nützt bei derartigen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nichts, da ein solches Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart ist und die Versicherung daher in der Regel nicht einspringt.
Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen Musterbriefe zur Kündigung einer Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vor und nach Reiseantritt zur Verfügung unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/urlaub-stornieren-oder-abbrechen-ihre-rechte-bei-katastrophen-und-krieg-10380
Das Titelbild zeigt die Katharerburg Peyrepertuse in den waldreichen Corbières.



lilo
Grazyna Kotlubei
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Wolfgang Jandl
Max