Ob Eiffelturm, Sagrada Família oder Kolosseum – Europas Sehenswürdigkeiten locken in der Ferienzeit täglich tausende Menschen an. Das wissen auch Trickser und nutzen es für sich: Immer mehr Reisende landen bei der Online-Suche nach Eintrittskarten auf Seiten, die zwar kassieren, aber keine oder deutlich teurere Tickets liefern – in manchen Fällen sogar verbunden mit einem teuren Abo. Die Urlaubsfreude ist dahin, das Geld oft auch. Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland häufen sich die Beschwerden.
Hier verrät das Verbraucherzentrum die häufigsten Tricks und zeigt, wie man sich vor den Betrügern schützen kann:
Falsche Website
Mal sind offizielle Kontingente ausverkauft, mal wirkt das alternative Angebot schlicht bequemer. Häufig merken Betroffene nicht einmal, dass sie gar nicht auf der echten Website gelandet sind. Ein Klick auf eines der obersten Google-Ergebnisse genügt – schon befindet man sich auf einer täuschend echt gestalteten Drittanbieterseite. Denn was einigen Verbrauchern nicht bewusst ist: Viele der ersten Treffer sind bezahlte Anzeigen, die genau deshalb ganz oben erscheinen – ohne vorherige Kontrolle. Dabei ist die optische und namentliche Ähnlichkeit zur gesuchten Seite kein Zufall: Sie soll Suchende gezielt in die Irre führen. Leider mit Erfolg.
Funkstille
Wer auf diesen Seiten bucht, erfährt oft erst viel später, dass es Probleme gibt. Denn nach der Zahlung passiert erstmal – nichts. Kein QR-Code, keine Bestätigung. Funkstille. Viele hoffen dennoch, dass die Tickets noch eintreffen – und stehen am Ausflugstag vor verschlossenen Türen. Andere erhalten immerhin eine Nachricht: Für den gebuchten Tag seien leider keine Karten mehr verfügbar – das Geld ist zu diesem Zeitpunkt aber längst abgebucht.
Die Sache mit dem Widersrufsrecht
Als vermeintliches Entgegenkommen werden Ersatztermine angeboten – meist Wochen oder gar Monate später. Für die meisten Betroffenen schlicht nutzlos. Wer daraufhin sein Geld zurückfordert, bekommt sehr unterschiedliche Reaktionen: Manchmal eine volle Erstattung, häufiger nur 20 Prozent – und in vielen Fällen gar nichts.
Die Begründung: Für Tickets zu festen Terminen gelte kein Widerrufsrecht. Das klingt zwar juristisch korrekt, trifft aber in diesem Fall nicht zu. Denn das bezahlte Ticket wurde ja nicht geliefert. „Schlicht Vertragsbruch“, sagt Experte Alexander Wahl. „Das Widerrufsrecht hat damit nichts zu tun.“ Viele Verbraucher lassen sich dennoch verunsichern – schließlich stoßen sie bei der Onlinerecherche ihrer Rechte auf genau diese Formulierung.
Die Abofalle
Noch raffinierter ist die oft verknüpfte Abo-Falle. Viele glauben, ihre Tickets seien im Kundenkonto gespeichert, und registrieren sich dort. Was sie nicht ahnen: Mit ihrer Anmeldung schließen sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über knapp 80 Euro pro Quartal ab. Getarnt wird das zum Beispiel als „Line-Skip-Service“ – bevorzugter Einlass ohne Warten. Beschwerden beim EVZ zeigen: Selbst wer diesen Service aktiv abwählt, bleibt nicht verschont.
Miese Masche
Sobald das Geld abgebucht ist, wird es knifflig: Die dreitägige Probezeit inklusive Widerrufsrechts ist dann längst abgelaufen – und vielen fällt der Vertrag erst auf, wenn die Abbuchung erfolgt ist. „Das System ist ausgeklügelt“, sagt Wahl. „Die Anbieter geben sich juristisch korrekt und hoffen, dass sich verunsicherte Kunden nicht zur Wehr setzen.“ Dabei ist auch diese Masche rechtlich angreifbar: Wer nicht erkennt, dass er ein Abo abschließt, kann dem auch nicht wirksam zustimmen. „Ist der Bestell-Button nicht klar als zahlungspflichtig gekennzeichnet, kommt kein wirksamer Vertrag zustande“, erklärt der Jurist. Das Problem: Das eigene Recht bei Anbietern außerhalb Deutschlands durchzusetzen, ist für Einzelpersonen ohne Unterstützung sehr schwer.
Wie kann man sich schützen?
Möglichst die Augen offen halten und genau prüfen, ob der Anbieter seriös ist:
• Ist das die offizielle Seite?
Am besten direkt auf der Website der Sehenswürdigkeit oder über bekannte Tourismusportale buchen.
• Was lässt sich an der URL und der Homepage ablesen?
Tippfehler, generische Namen oder fehlendes Impressum sind Warnzeichen.
• Was ist der reguläre Eintrittspreis?
Starke Abweichungen – nach oben oder unten – deuten auf unseriöse Anbieter hin.
Wer schon mal Opfer dieser oder ähnlicher Maschen mit Anbietern im EU-Ausland geworden ist, kann sich an das Juristen-Team des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland wenden – die Beratung ist kostenlos und auf grenzüberschreitende Fälle spezialisiert.
Kontakt: www.evz.de
Hinweis: Das Titelbild ist KI-generiert




lilo
Grazyna Kotlubei
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Wolfgang Jandl
Max